Bewerbung 2026
Mit wegweisenden Innovationen überzeugen
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen lobt den Innovationspreis NRW für 2026 aus.
Der mit insgesamt 135.000 Euro dotierte Preis wird in den vier Kategorien „innovation“, „innovation2business“, „innovation4people“ und „innovation4transformation“ verliehen.
Die Bewerbungsphase für den Innovationspreis NRW 2026 beginnt am 20. November 2025 und endet am 6. März 2026.
Aktionsjahr
In diesem Jahr steht der Bewerbungsstart im Zeichen des 50. Jubiläums des Internationalen Jahres der Frau der Vereinten Nationen und richtet sich erstmals und einmalig ausschließlich an Innovatorinnen! Im Aktionsjahr werden daher nur Bewerberinnen zugelassen.
Kriterien für die Auswahl in jeder Preiskategorie:
- Persönlichkeit der Bewerberin
- Innovationsgrad
- wirtschaftliches Potenzial der Innovation
- gesellschaftlicher Einfluss der Innovation
Diese werden je nach Kategorie unterschiedlich gewichtet.
Als Innovationen im Sinne dieser Kriterien gelten neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Organisationsformen.
Für alle Kategorien gilt: Die Bewerberin muss einen NRW-Bezug haben. Dieser ist im Bewerbungsformular darzustellen, z. B.:
- Ein Unternehmen oder die Einrichtung für welche die Bewerberin tätig ist, muss seinen Hauptsitz oder einen Standort mit großer Bedeutung für die unternehmerische Entwicklung von Innovationen in NRW haben.
- Eine Wissenschaftlerin muss aktuell an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in NRW tätig sein.
Zusätzlich gelten die spezifischen Teilnahmevoraussetzungen für die jeweiligen Preiskategorien, die ebenfalls in der Bewerbung dargestellt werden müssen.
Kategorien
(Preisgeld: 40.000 €)
Die Basis unseres Innovationsökosystems bildet der Erfindergeist, der innovative Ideen hervorbringt und deren Anwendungsmöglichkeiten auslotet. Die Preiskategorie „innovation“ zeichnet Persönlichkeiten mit herausragenden Ideen in einem frühen Stadium aus, deren Umsetzbarkeit bereits nachgewiesen wurde, beispielsweise in einem Demonstrator, Prototyp oder Reallabor, und die sehr gute Aussichten auf Markterfolg haben.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Ausgezeichnet wird eine Wissenschaftlerin oder eine Unternehmerin, die maßgeblich zur Entwicklung der Innovation beigetragen hat.
- Die Innovation sollte über ein herausragendes wissenschaftliches und wirtschaftliches Potenzial verfügen.
- Die Innovation sollte einen vorwettbewerblichen Reifegrad (Demonstrator, Prototyp, Reallabor, Experimentierraum) haben und noch nicht am Markt erhältlich bzw. im Unternehmen implementiert sein, wobei erste Pilotkunden im Rahmen einer Produktentwicklung kein Ausschlusskriterium sind.
(Preisgeld: 40.000 Euro)
Die Preiskategorie „innovation2business“ prämiert Persönlichkeiten, die aus herausragenden Ideen ein erfolgreiches Geschäftsmodell entwickelt und an den Markt gebracht haben.
Teilnahmevoraussetzungen
- Ausgezeichnet werden kann eine Gründerin oder Unternehmerin, die eine Innovation erfolgreich auf den Markt gebracht hat.
- Die Innovation sollte am Markt erhältlich sein und bereits bzw. in absehbarer Zeit einen signifikanten Beitrag zur Entwicklung des Unternehmens leisten (bspw. Gewinnsteigerung und Beschäftigungszuwachs).
- Die Bewerberin sollte die strategischen Unternehmensentscheidungen maßgeblich beeinflussen und das unternehmerische Risiko tragen.
- Die Beschäftigtenzahl des Unternehmens, das die Innovation an den Markt gebracht hat bzw. im Produktionsbetrieb einsetzt, sollte unter 2.500 liegen.
(Preisgeld: 40.000 €)
Die Kategorie „innovation4people“ zeichnet Persönlichkeiten aus, die eine Innovation mit großem gesellschaftlichem Einfluss in Anwendung gebracht haben, die auf herausragende Weise zur Deckung eines sozialen Bedarfes (zum Beispiel im Bereich Nachhaltigkeit, demografischer Wandel, Versorgung, Bildung, Fachkräftemangel oder Strukturwandel) beiträgt. Dabei kann es sich sowohl um neuartige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Organisationsformen handeln, die einen nachhaltigen gesellschaftlichen Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Lösungen schaffen und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig sind.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Ausgezeichnet werden kann eine Kandidatin aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft oder dem öffentlichen Sektor, die maßgeblich die Entwicklung oder Implementierung der Innovation verantwortet hat.
- Die vorgeschlagene Innovation adressiert ein gesellschaftliches Problem oder deckt einen sozialen Bedarf.
- Die Innovation wird vom einem eigenständigen Geschäftsmodell getragen oder ihr Einsatz trägt signifikant zum Zuwachs von Effizienz und Beschäftigung bzw. zur Kostenreduktion bei.
(Preisgeld: 15.000 €)
Innovationen sind der Schlüssel für die anstehenden Transformationsherausforderungen. Der Publikumspreis „innovation4transformation“ zeichnet Persönlichkeiten aus, deren innovative Produkte, Lösungen oder Geschäftsmodelle auf herausragende Weise zur Lösung von Transformationsherausforderungen (zum Beispiel Dekarbonisierung, geschlossene Kreisläufe, Digitalisierung) beitragen.
Auswahlprozess:
- Für diese Kategorie können keine Bewerbungen direkt eingereicht werden.
- Die Jury wird voraussichtlich drei Nominierte aus allen Einreichungen (sofern diese die oben genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen) auswählen, die in besonderem Maße zu Transformationsherausforderungen beitragen.
- Im Rahmen der Preisverleihung werden die Nominierten in einem Pitch ihre Innovation präsentieren und das Publikum die Preisträgerin durch ein Live-Voting auswählen.
Tage
bis zum Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss:
6. März 2026
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an:
innovationspreis@mwike.nrw.de